Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SeniorVitalTraining und den Teilnehmern unserer Trainingsprogramme. Mit der Buchung eines Trainingsangebots erkennt der Teilnehmer diese AGB an.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers und die Bestätigung durch SeniorVitalTraining zustande. Die Anmeldung kann über das Kontaktformular auf der Website erfolgen.

3. Leistungen

Die Leistungen von SeniorVitalTraining umfassen die Durchführung von funktionellem Training gemäß der gebuchten Programmbeschreibung. Der genaue Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung.

Trainingseinheiten

  • Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten
  • Die Teilnahme erfolgt in Klein- oder Einzelgruppen
  • Termine werden im Voraus vereinbart

4. Zahlungsbedingungen

Die Gebühren sind monatlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Lastschrift. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, den Teilnehmer vom Training auszuschließen.

5. Kündigung

Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform.

6. Terminabsagen

Termine können bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Trainingseinheit berechnet.

7. Haftung

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. SeniorVitalTraining haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnehmer sind verpflichtet, über relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.

8. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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